Elektromobile von Südlift - Ihrem Spezialisten für Elektromobile
Elektromobile bis 6 km/h sind zulassungsfrei und benötigen keine Betriebserlaubnis. Sie dürfen überall mit ihnen fahren, wo Fußgängerverkehr zugelassen ist (§ 24 Abs. 2 StVZO), z.B. auf Gehwegen, Parkanlagen, Fußgängerzonen, Straßen und Gehwegen.
Elektromobile bis 15 km/h gelten als Krankenfahrstuhl nach § 18 Abs. 5 StVZO und können ohne Führerschein gefahren werden!
Für Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Die Elektromobile sind TÜV-geprüft und besitzen die erforderliche Betriebserlaubnis.
Folgende Elektromobile führen wir für Sie zur Auswahl:
Südlift ist Ihr kompetenter Partner für Elektromobile in Ulm und um Ulm herum.


